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   BSG, 23.08.1956 - 3 RK 78/55   

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https://dejure.org/1956,1089
BSG, 23.08.1956 - 3 RK 78/55 (https://dejure.org/1956,1089)
BSG, Entscheidung vom 23.08.1956 - 3 RK 78/55 (https://dejure.org/1956,1089)
BSG, Entscheidung vom 23. August 1956 - 3 RK 78/55 (https://dejure.org/1956,1089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 238
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines

    In diesem Sinne gehört auch der Beitragseinzug der Krankenkassen mit der Möglichkeit der Zwangsbeitreibung von Rückständen zu den wesensgemäß mit der Sozialversicherung verbundenen Angelegenheiten (schon BSG, Urteil vom 23.08.1956 - 3 RK 78/55 -, veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 55/13
    In der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.08.1956 - 3 RK 78/55 wird entgegen der Auffassung der Beklagten die oben dargestellte Rechtsauffassung zu Grunde gelegt, ohne dass über die Abgrenzung letztendlich entschieden werden musste.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 7 AS 1402/13
    In der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts ( BSG ) vom 23.08.1956 - 3 RK 78/55 wird entgegen der Auffassung der Beklagten die oben dargestellte Rechtsauffassung zu Grunde gelegt, ohne dass über die Abgrenzung letztendlich entschieden werden musste.
  • BVerwG, 05.06.1986 - 3 C 14.85

    Verwaltungsrechtsweg - Arzneimittelhersteller - Arzneimittel-Richtlinie -

    Sie umfaßt alle Streitigkeiten, die aus Anlaß der Durchführung der öffentlichen Aufgabe "Sozialversicherung" entstehen, sofern die Streitigkeiten ihre materiell-rechtliche Grundlage im Sozialversicherungsrecht haben (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1959 - BVerwG 1 C 96.56 - <NJW 1960 S. 1409 f.> und vom 6. Februar 1986 - BVerwG 3 C 74.84 - Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. August 1956 - 3 RK 78/55 - ; Hofmann-Schroeter, Komm. zum SGG, 2. Aufl., Anm. 7 zu § 51; Meyer-Ladewig, Komm. zum SGG, 2. Aufl., § 51 Rdnr. 22 m.weit.Hinw. auf die Rechtsprechung des BSG; Miesbach/Ankenbrank, Komm. zum SGG, § 51 Rdnr. 13).
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